Rechtsprechung
BVerfG, 23.10.2020 - 2 BvR 1879/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 120 Abs. 1 Satz 1 StVollzG; § 172 VwGO
Zwangsgeldfestsetzung gegenüber einer Justizvollzugsanstalt zur Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung auf ärztliche Untersuchung und schmerzlindernde Behandlung eines Strafgefangenen (Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit; Recht auf effektiven Rechtsschutz; ... - openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 120 Abs 1 S 1 StVollzG, § 172 VwGO
Teilweise erfolgreicher Eilantrag in einer strafvollzugsrechtlichen Eilsache: Anordnung der unverzüglichen Entscheidung über Eilantrag des Beschwerdeführers gem § 120 Abs 1 S 1 StVollzG iVm § 172 VwGO bzgl der Durchführung einer ärztlichen Untersuchung
- rewis.io
Teilweise erfolgreicher Eilantrag in einer strafvollzugsrechtlichen Eilsache: Anordnung der unverzüglichen Entscheidung über Eilantrag des Beschwerdeführers gem § 120 Abs 1 S 1 StVollzG iVm § 172 VwGO bzgl der Durchführung einer ärztlichen Untersuchung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilweise erfolgreicher Eilantrag in einer strafvollzugsrechtlichen Eilsache: Anordnung der unverzüglichen Entscheidung über Eilantrag des Beschwerdeführers gem § 120 Abs. 1 S. 1 StVollzG iVm § 172 VwGO bzgl der Durchführung einer ärztlichen Untersuchung
- rechtsportal.de
StVollzG § 120 Abs. 1 S. 1
Anspruch eines Inhaftierten auf eine ärztliche Untersuchung durch die Justizvollzugsanstalt - datenbank.nwb.de
Teilweise erfolgreicher Eilantrag in einer strafvollzugsrechtlichen Eilsache: Anordnung der unverzüglichen Entscheidung über Eilantrag des Beschwerdeführers gem § 120 Abs 1 S 1 StVollzG iVm § 172 VwGO bzgl der Durchführung einer ärztlichen Untersuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 23.10.2020 - 2 BvR 1879/20
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 23.10.2020 - 2 BvR 1879/20
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ). - BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Napster
Auszug aus BVerfG, 23.10.2020 - 2 BvR 1879/20
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
Auszug aus BVerfG, 23.10.2020 - 2 BvR 1879/20
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ). - BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
Auszug aus BVerfG, 23.10.2020 - 2 BvR 1879/20
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …
Auszug aus BVerfG, 23.10.2020 - 2 BvR 1879/20
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen - …
Auszug aus BVerfG, 23.10.2020 - 2 BvR 1879/20
Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ). - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 23.10.2020 - 2 BvR 1879/20
Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr). - BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
Auszug aus BVerfG, 23.10.2020 - 2 BvR 1879/20
Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr). - BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
Auszug aus BVerfG, 23.10.2020 - 2 BvR 1879/20
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ). - BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02
Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
- BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
- BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 27/21
Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung im Strafvollzug (ärztliche …
Der Beschluss des Landgerichts widerspreche überdies demjenigen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 2020 - 2 BvR 1879/20 -, mit dem das Landgericht im Wege der einstweiligen Anordnung angewiesen worden sei, über seinen Antrag vom 2. Oktober 2020 gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 StVollzG unverzüglich zu entscheiden.